Auslandsaufenthalt:
Dass die internationale Ausrichtung des Bayreuther Studiums keine hohle Phrase sondern gelebte Praxis ist, zeigt sich eindrucksvoll an der festen Verankerung einer Auslandserfahrung im Studium der Bayreuther Spöko-Studenten – sei es als Auslandsstudium oder Auslandspraktikum. So weisen eine Vielzahl Bayreuther Absolventen eine Auslandserfahrung von etwa sechs Monaten in ihrem Lebenslauf auf. Die besondere Weltoffenheit der Universität Bayreuth zeigt sich dabei fast täglich auf dem Campus – egal ob in den Gängen der Fakultät, den Vorlesungen oder in der Mensa, man gewöhnt sich daran, viele fremde Sprachen zu hören! Bei Interesse können sich Studierende auch bei der Betreuung ausländischer Austauschstudenten engagieren und die eigenen Fremdsprachenkenntnisse mit einem „Sprachzwilling" auffrischen.
Studium im Ausland:
Die Universität Bayreuth verfügt weltweit mit ca. 50 Partneruniversitäten in Europa, Afrika, Ost- und Südostasien, Neuseeland und Nord-, Zentral- und Südamerika über sogenannte Partnerschaftsabkommen, die ein dichtes globales Netz aufspannen. Durch diese Partnerschaften wird der Austausch von Studierenden und Dozenten besonders gefördert, sodass jeder, der neugierig auf neue Sprachen und Kulturen ist, die Möglichkeit nutzen kann, diese Erfahrungen während der Studien- oder Lehrzeit zu nutzen. Eine Übersicht über die Partnerschaften findet sich auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes. Neben diesen Partnerschaften nimmt die Universität Bayreuth auch an dem ERASMUS-Programm der Europäischen Union teil und unterhält hierüber mit über 100 Universitäten in ganz Europa einen lebhaften Austausch an Studierenden. Das Auslandsstudium wird dabei über das Akademische Auslandsamt nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell unterstützt. Im Ausland erbrachte Leistungen können im Bachelor-Studium angerechnet werden, so dass ein Auslandaufenthalt nicht zwingend zu einer Studienzeitverlängerung führen muss!
Praktikum im Ausland:
Folgende Kriterien sind bei der Auswahl und Absolvierung eines Auslandspraktikums zu berücksichtigen, um eine Anerkennung für das Modul A-1-4 im Eingangsmodulbereich A-1 des Masterstudiengangs Sportökonomie zur erlangen:
- Das Praktikum muss eine Dauer von mindestens 3 Monaten (12 Wochen) aufweisen.
- Das Praktikum muss im nicht-deutschsprachigen Ausland absolviert werden. Bei Praktikumsgebern mit deutschsprachigem Hintergrund (z. B. Auslandsniederlassung eines Sportunternehmens aus dem deutschsprachigen Raum) ist nachweisbar sicherzustellen, dass die Arbeitssprache weit überwiegend nicht Deutsch ist.
- Das Praktikum sollte einen erkennbaren Bezug zum Sport-, Gesundheits- oder Eventmanagement aufweisen. Mitunter können nach vorher erfolgter Absprache in begründeten Fällen auch Praktika in anderen Einsatzbereichen und Branchen anerkannt werden (z. B. Industrieunternehmen, Wirtschaftsberatungen, Rechtsanwaltskanzleien). Die Praktikumsgeber können ausdrücklich auch Non-Profit-Organisationen sein (Vereine, Verbände, Stiftungen, staatliche oder Nicht-Regierungsorganisationen etc.).
- Vor Antritt des Praktikums wird dringend die Prüfung der Anrechenbarkeit in Rücksprache mit Herrn Dr. Sascha Hoffmann empfohlen. Es besteht kein genereller Anspruch auf Anerkennung des Praktikums. Erst nach Vorlage aussagekräftiger Nachweise und Unterlagen zu dem absolvierten Praktikum bei Herrn Dr. Sascha Hoffmann wird gemäß den genannten Kriterien über die Anerkennung abschließend befunden. Eine begründete Ablehnung der Anerkennung nach Prüfung der eingereichten Nachweise und Unterlagen behalten wir uns ausdrücklich vor.
Für Rückfragen und Beratung steht Ihnen Herr Dr. Hoffmann in der Sprechstunde für Auslandsangelegenheiten (Dienstag, 14:30 - 15:30 Uhr) sowie unter outgoings.sport@uni-bayreuth.de gerne zur Verfügung.